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Kreditnehmer
Wiki-Wissen zu Kreditnehmer
Ein Kreditnehmer (Darlehensnehmer oder Schuldner) ist eine natürliche oder eine juristische Person, die einenKredit beantragt und somit in ein Schuldverhältnis (§ 241 BGB) gegenüber dem Kreditgeber eintritt. Spätestens nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit muss der Kreditnehmer dem Kreditgeber den vollständigen Wert der Forderung – meist zuzüglich vereinbarter Zinsen – zurückerstatten. Um einen Kredit zu erhalten muss der Antragsteller volljährig sein und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. In Deutschland haben 7,4 Millionen Menschen einen Kreditantrag gestellt und bewilligt bekommen. 2015 liefen insgesamt 17,5 Millionen Ratenkredite. Kann der Kreditnehmer zusätzliche Sicherheiten bieten, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit der Kreditgewährung. Daten zur Bonität des Kreditnehmers finden sich in seinem Schufa-Eintrag. Dieser hilft dem Kreditgeber die Ausfallwahrscheinlichkeit besser einschätzen zu können.
Wichtig für den Kreditnehmer ist der Kreditvertrag. In diesem sind alle vertraglich festgelegten Konditionen geregelt an die sich beide Parteien zu halten haben. Der Kreditvertrag muss dem Kreditnehmer verständlich erläutert werden und dieser muss jeden einzelnen Punkt und seine Folgen verstanden haben. Insbesondere der Zinssatz, die Laufzeit und Tilgungsmodalitäten sowie die Bearbeitungsgebühren sind von wesentlicher Bedeutung. Aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis trifft den Kreditnehmer die Leistungspflicht (oder Gegenleistungspflicht bei gegenseitigen Verträgen § 433 Abs. 2 BGB).
Kreditnehmer stehen in der Bilanz auf der Aktivseite unter Umlaufvermögen als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.