Kredit

Wiki-Wissen zu Kredit

Mit einem Kredit (lat. credere = glauben) wird die Fremdfinanzierung durch Geld- oder Sachmittel über einen vereinbarten Zeitraum zu vorab festgelegten Konditionen, u.a. in Form von Zinsen als Entschädigung, bezeichnet. In der Regel werden Kredite von Kreditinstituten im Tausch für eine Sicherheit vergeben.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Kredit synonym zum Darlehen verwendet, unterscheidet sich jedoch in rechtlicher Hinsicht von diesem: im Gegensatz zum Darlehen, das sich nur auf die Geldleihe bezieht, fallen unter den Begriff Kredit zusätzliche Kreditarten, wie der Akzeptkredit, der Avalkredit sowie der Diskontkredit. In Deutschland können Darlehen nur durch ein Kreditinstitut mit entsprechender Lizenz vergeben werden. Der Darlehensvertrag regelt die Konditionen des Darlehens, u. a. den Zinssatz, Nebenkosten, Tilgungsraten, Laufzeit, Amortisation (die Zeitdauer für den Rückfluss des investierten Kapitals) etc.

Kredite zeichnen sich u.a. auch durch unterschiedliche Laufzeiten aus. Kurzfristige Kredite laufen weniger als ein Jahr, mittelfristige hingegen zwischen einem und vier Jahren und langfristige Kredite mindestens vier Jahre. Unterschieden wird auch zwischen Personalkrediten und Realkrediten (siehe auch Hypothekenkredit) – während der Personalkredit über die Bonität des Kreditnehmers geprüft und gegebenenfalls als Blankokredit oder gegen eine Sicherheit genehmigt wird, ist der Realkredit durch die Grundpfandrechte (siehe Hypothekenkredit) gesichert. Weitere Unterscheidungsmerkmale sind das Kreditvolumen, Umfang und Art der Besicherung, Status der Rückzahlung, Kreditgeber/Kreditnehmer, in welcher Form der Kredit bereitgestellt wird sowie der Verwendungszweck. Zudem gibt es die Möglichkeit einen Kredit von mehr als einer Partei zu erhalten – was sich aufgrund der Risikostreuung in niedrigeren Zinsen niederschlägt.

Unter einem Organkredit wird ein Kredit von Finanzdienstleistungsunternehmen und Banken an juristische und natürliche Personen verstanden. Dabei stehen die Kreditnehmer in gesellschaftsrechtlicher Form oder in personeller Form mit der Bank in Verbindung. Ebenso können die Organkredite an Organisationen verliehen werden, welche durch eine Beteiligung mit der Bank verbunden sind. Durch einen Organkredit kann die Bank Anteile am Unternehmen des Kreditnehmers erwerben. Gemäß KWG § 15 erhalten Organkredite der Geschäftsleiter oder die Geschäftsführung einer Bank, sowie die Handlungsbevollmächtigten oder die Prokuristen des Institutes.

Kreditarten

Ein Objektkredit (auch als Hypothekenkredit oder Hypothekendarlehen bezeichnet) wird zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Grundstücks aufgenommen. Zur Absicherung des Objektkredits wird eine Eintragung in das Grundbuch vorgenommen. Tritt die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ein, kann der Gläubiger das Grundstück verpfänden.

Ein Privatkredit (Konsumentenkredit) ist ein Ratenkredit, der ausschließlich an Privatkunden vergeben wird. Jedoch erlebt die Bezeichnung von Privatkredit seit einigen Jahren eine Veränderung. Heutzutage ist vor allem der Kredit von Privat (P2P Kredite) gemeint, wenn man von einem Privatkredit spricht. Der Kredit von privat bzw. Privatkredit ist ein Kredit, bei dem sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer Privatpersonen sind. Privatkredite sind nicht zweckgebunden und werden in den meisten Fällen als Kleinkredite für den Erwerb von Konsumgütern beantragt. Privatkredite können auch direkt beim Händler als Barkredite erhalten werden – in der Regel bei Möbelhäusern oder Autohändlern. Wird der Privatkredit hingegen online beantragt können weitaus günstigere Konditionen erreicht werden, da hier keine Kosten durch Filialen entstehen. Wie bei allen Krediten müssen Kreditnehmer auch bei einem Privatkredit volljährig sein und seit mindestens sechs Monaten erwerbstätig. Für die Bonitätsprüfung werden neben den Einkommensnachweisen die Schufa-Einträge eingesehen.

Privatkredite können auch für Privatanleger profitabel sein – dies sollte jedoch nur auf einer entsprechend seriösen Plattform in Betracht gezogen werden, die alle Kreditnehmer auf ihre Bonität prüft. Anleger investieren hier in mehrere Kredite und streuen dadurch ihr Risiko. Bei Ratenkrediten kann eine mögliche Zahlungsunfähigkeit eines Kreditnehmers durch die ausgezahlten Renditen der anderen Kreditnehmer aufgefangen werden. Zusätzlich erhält der Darlehensgeber einen regelmäßigen Cash-Flow.

Ein Rahmenkredit (umgangssprachlich Abrufkredit) ist ein Kredit für Privatpersonen mit einer festgelegten Obergrenze mit einer vertraglich vereinbarten Laufzeit. Das Kreditlimit stellt zugleich die höchst verfügbare Kreditsumme dar über die der Kreditnehmer kann frei verfügen kann. Es ist dem Kreditnehmer überlassen, ob er die vollständige Auszahlung oder Teilauszahlungen der festgelegten Kreditsumme bevorzugt. Der Verfügungsrahmen des Kredits ist von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers abhängig und kann bei veränderter Bonität entweder ausgeweitet oder eingeschränkt werden. Die Zinsen eines Rahmenkredits werden an die marktüblichen Zinsen angepasst und können sich daher jederzeit ändern. Zwar liegen sie unterhalb der Dispo-Zinsen jedoch oberhalb der Zinsen für Ratenkredite. Bei einem Rahmenkredit können die monatlichen Tilgungssätze von der Bank festgelegt werden auch wenn es keine rechtlichen Regelungen für die Rückzahlung gibt. Auch vorzeitige Tilgungen sind ohne Zusatzkosten möglich.

Ein Ratenkredit (auch Teilzahlungskredit) ist ein Privatkredit, welcher in gleichbleibenden Raten monatlich vom Kreditnehmer an den Kreditgeber zurückgezahlt wird, oftmals genutzt für kleinere Anschaffungen oder Investitionen. Dabei wird die Höhe der Raten unter anderem nach der Höhe der Kreditsumme und der Laufzeit berechnet und setzt sich aus einem Zins- sowie einem Tilgungsanteil zusammen. Die Zinsen werden anhand der Bonität des Antragstellers festgelegt, das heißt bei guter Bonität muss der Kreditnehmer auch geringere Zinsen zahlen, da er der Bank eine höhere Sicherheit bieten kann. Der Ratenkredit wird in Deutschland üblicherweise in gleichbleibenden monatlichen Raten (Annuität) zurückgezahlt. Die wichtigsten Kennzahlen eines Ratenkredites sind der Sollzins und der effektive Jahreszins, die Laufzeit des Kredites, die monatliche Rate (Annuität) und mögliche Gebühren bei einer vorzeitigen Rückzahlung. Ratenkredite sind in Deutschland in § 488 BGB geregelt.

Der Ratenkredit wird von Kreditnehmer in der Regel für den privaten Konsum aufgenommen. Bei einem Ratenkredit der auf ein bestimmtes Finanzierungsprojekt bezogen ist, kann dieser nicht bar ausgezahlt werden. In diesem Fall ist er als Abzahlungskredit an das Gut zweckgebunden. Zusätzliche Kosten können in Form von Bearbeitungsgebühren oder, auf Wunsch, einer Restschuldversicherung, die im Falle von Arbeitslosigkeit oder Tod eintritt, auf den Kreditnehmer zukommen.

Unter einem Dispositionskredit („geduldete Überziehung“) wird eine Überziehungsmöglichkeit in Form eines Darlehens – im Sinne von §§ 488 ff. BGB – verstanden (§ 493 BGB). Dadurch sind Bankkunden in der Lage, selbst bei einem nicht gedeckten Girokonto, Zahlungen bis zu einem vereinbarten Limit zu tätigen. Die Überziehungsprovision kann den bis zu dreifachen Wert der regelmäßigen Zahlungseingänge annehmen. Als regelmäßige Zahlungen werden neben Gehältern und Löhnen auch Renten oder Unterhaltszahlungen verstanden. Daher können alle Lohn- und Gehaltsempfänger sowie Rentenempfänger, Studenten, Auszubildende, etc. einen Dispokredit beantragen. Voraussetzung sind Volljährigkeit des Antragstellers und ausreichende Bonität.

Aufgrund der hohen Zinsen, die beim Dispokredit gezahlt werden müssen, eignet sich dieser nicht für die dauerhafte Inanspruchnahme. Hierbei handelt es sich um tägliche Sollzinsen auf die, beim überziehen des Limits, zusätzlich Überziehungszinsen anfallen. Die Zinsen beim Dispokredit sind variabel und abhängig von den Marktzinsen. Wird ein Dispokredit in Anspruch genommen, kommt es zu einem Eintrag in die Schufa des Kunden.

Schulden eines Kredits können auch übernommen werden. So spricht man von einer Schuldübernahme, wenn der eigentliche Gläubiger nicht mehr in der Lage ist die vereinbarten Rückzahlungen zu leisten. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit allen beteiligten Parteien, den Kredit und damit alle Rechten und Pflichten, auf eine Dritte Person zu übertragen. In diesem Prozess müssen von Beginn an alle Beteiligten miteingebunden werden, das heißt der Gläubiger, der alte und der neue Schuldner.

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06.05.2020