Europäische Zentralbank (EZB)

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Die EZB ist die Zentralbank aller Zentralbanken der Euro-Gruppe mit dem Sitz in Frankfurt am Main. Die EZB ist die oberste Währungsbehörde und spielt eine zentrale Rolle bei allen Fragen der Finanzpolitik. Sie bestimmt den Refinanzierungszinssatz für die Banken, wie die Deutsche Bundesbank für Deutschland.

Das Hauptziel der EZB ist die Wahrung der Preisstabilität innerhalb der Eurozone. Die Hauptaufgaben der Europäischen Zentralbank bestehen darin, die Geldpolitik für die Eurozone festzulegen und umzusetzen, Devisengeschäfte durchzuführen, die Währungsreserven des Europäischen Systems der Zentralbanken zu bedienen sowie das Betreiben der Finanzmarktinfrastruktur im Rahmen des TARGET2-Zahlungssystems und der technischen Plattform für die Abwicklung von Wertpapieren in Europa (TARGET2-Wertpapiere). Die EZB hat gemäß Artikel 16 ihrer Satzung das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen. Die Mitgliedstaaten können Euro-Münzen ausgeben, der Betrag muss jedoch vorher von der EZB genehmigt werden. Die EZB unterliegt direkt europäischem Recht, ihre Gründung ähnelt jedoch der einer Gesellschaft in dem Sinne, dass die EZB Aktionäre und Aktienkapital hat.

Das Hauptziel der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 127 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die Wahrung der Preisstabilität in der Eurozone. Der EZB-Rat definierte im Oktober 1998 die Preisstabilität als eine Inflation von unter 2%, „einen Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euroraum von unter 2% gegenüber dem Vorjahr“ und fügte hinzu, dass Preisstabilität "mittelfristig erhalten bleiben sollte". Anders als beispielsweise das Federal Reserve System der Vereinigten Staaten hat die EZB nur ein Hauptziel - dieses Ziel wurde jedoch nie gesetzlich festgelegt. Die EZB begleitet den Basler Ausschuss.

Zu den Aufgaben der EZB gehören:

  • Definition und Umsetzung der Geldpolitik
  • Verwalten von Devisengeschäfte
  • Aufrechterhaltung des Zahlungssystems zur Förderung eines reibungslosen Betriebs der Finanzmarktinfrastruktur im Rahmen des TARGET2-Zahlungssystems und derzeit entwickelte technische Plattform für die Abwicklung von Wertpapieren in Europa (TARGET2-Wertpapiere).
  • Beratende Rolle: Laut Gesetz ist die Stellungnahme der EZB erforderlich zu jeden nationalen oder EU-Rechtsvorschriften, die in die Zuständigkeit der EZB fallen
  • Sammlung und Erstellung von Statistiken
  • Internationale Kooperation
  • Ausgabe von Banknoten: Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen. Die Mitgliedstaaten können Euro-Münzen ausgeben, wobei der Betrag vorher von der EZB genehmigt werden muss
  • Finanzstabilität und Aufsichtspolitik
  • Bankenaufsicht: Seit 2013 ist die EZB für die Überwachung systemrelevanter Banken zuständig

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06.05.2020