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Bearbeitungsgebühr
Wiki-Wissen zu Bearbeitungsgebühr
Bearbeitungsgebühren waren bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Mai 2014 eine zulässige Form eines Entgelts, das Banken und Kreditinstitute beim Abschluss von Kreditverträgen von Kunden verlangt haben. Durch das Urteil des BGH wurden Bearbeitungsgebühren unzulässig und sind heute nicht mehr rechtsgültig.
Bearbeitungsgebühren wurden von Kreditinstituten erhoben, um Kosten für die Bonitätsprüfung und Prüfung der Kreditwürdigkeit zu vollziehen. Die Gebühren lagen je nach Bankinstitut zwischen 0,5 % und 4 % und flossen in den Effektivzins ein. Nach Rechtsprechung des BGH fällt die Bonitätsprüfung des Kreditkunden jedoch in den Aufgabenbereich der Bank, die im Rahmen der Kreditvergabe keine Dienstleistung ist und somit keine entgeltliche Leistung mit sich zieht. Vermittlungsgebühren unterscheiden sich von Bearbeitungsgebühren und werden von speziellen Kreditvermittlern erhoben, die interessierte Kunden an Kreditinstitute vermitteln. Ebenso die Bankenabgabe.