Abgeltungssteuer

Wiki-Wissen zu Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Quellensteuer. Die wohl bekannteste Art der Abgeltungssteuer ist die Kapitalertragssteuer. Auf Kapitalerträge muss in Deutschland seit dem Jahr 2009 25% Abgeltungssteuer gezahlt werden. Unter Kapitalerträgen versteht man beispielsweise Dividenden- oder Zinseinkünfte oder den Kursgewinn von Aktien. Der Abzug der Abgeltungssteuer erfolgt automatisch und anonym durch die Bank. Inklusive Solidaritätszuschlag macht die Abgeltungssteuer 26,375% aus.

Privatpersonen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen eine Abgeltungssteuer zahlen, wenn sie Erträge aus Kapital erzielen. Sie gilt daher nicht nur für Anleger, die in Aktien oder Fonds investieren, sondern auch für Sparer, die ihr Geld mittels Sparbuch bei der Bank angelegt haben.

Wenn ein Anleger beispielsweise einen Ertrag von 1.000€ aus Aktien erwirtschaftet, müssen davon 25% Kapitalertragssteuer und ein Solidaritätszuschlag versteuert werden. 25% von 1.000€ ergeben 250€ Kapitalertragssteuer, und der Solidaritätszuschlag von 5,5% von 250€ macht 13,75€ aus. Insgesamt sind also 263,75€ der 1.000€ abzuführen, was einen Nettoertrag von 736,25€ für den Anleger bringt.

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06.05.2020