KFZ-Versicherung wechseln trotz SCHUFA

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Kennen Sie das? Jedes Jahr aufs neue liegt eine Benachrichtigung von Ihrer KFZ-Versicherung im Briefkasten. Der Inhalt: eine Information über eine Beitragserhöhung - und das, obwohl Sie auch in diesem Jahr wieder unfallfrei unterwegs waren.

Klar: eine Autoversicherung ist nicht nur wichtig, sondern auch verpflichtend. Doch deswegen muss man natürlich nicht jede Beitragserhöhung einfach so hinnehmen. Schließlich ist es heute einfacher denn je, den Anbieter für die KFZ-Versicherung zu wechseln und dabei mitunter mehrere hundert Euro im Jahr zu sparen.

Denn seit 2010 ist der durchschnittliche Jahresbeitrag für eine Autoversicherung um mehr als 20% gestiegen - ein Anbieterwechsel kann sich also durchaus lohnen.

Doch viele Autobesitzer zögern trotzdem damit, zu einem neuen Anbieter zu wechseln und sich so bessere Konditionen für ihre KFZ-Haftpflicht zu sichern.

Zum Beispiel, weil sie keine Lust auf den damit verbundenen Papierkram haben. Aber nicht selten auch, weil sie aufgrund einer negativen SCHUFA eine Ablehnung durch den neuen Anbieter befürchten.

Doch ist eine negative SCHUFA beim Wechsel der Autoversicherung überhaupt ein Problem? Im Grunde nicht - allerdings gilt es dabei ein paar Punkte zu beachten. Welche das sind erfahren Sie in diesem Beitrag.

Diese Fragen beantworten wir Ihnen:

  • Kann eine Autoversicherung grundsätzlich auch mit negativer SCHUFA beantragt werden?
  • Wann darf ein Versicherer einen Antrag für eine KFZ-Versicherung überhaupt ablehnen?
  • Welche Anbieter sind empfhelenswert, um beim Wechsel der KFZ-Versicherung trotz SCHUFA zu sparen?

Dazu geben wir Ihnen Empfehlungen, mit welchen Anbietern unsere Kunden die besten Erfahrungen gemacht haben und wie Sie beim Wechsel Ihrer Autoversicherung trotz SCHUFA sparen können.

KFZ-Versicherung ohne SCHUFA-Prüfung beantragen - geht das überhaupt?

Die SCHUFA (Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist nicht die einzige, aber mit Sicherheit die wichtigste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie arbeitet mit zahlreichen Vertragspartnern wie Banken, Telekomanbietern oder Versicherungen zusammen und stellt diesen Informationen zur wirtschaftlichen Situation bestehender und potenzieller Kunden zur Verfügung.

Auf Grundlage dieser sogenannten SCHUFA-Auskunft werden zum Beispiel die Konditionen für einen Kredit berechnet, sie entscheiden aber auch über die Zu- oder Absage für einen Ratenkauf oder einen Handyvertrag.

Wer schon mal einen negativen SCHUFA-Eintrag hatte weiß, wie sehr sich dieser Umstand auf den Alltag auswirken kann. Denn ob beim Autokredit, beim beantragen einer Kreditkarte oder mittlerweile sogar bei einem Wechsel des Stromanbieters - an der SCHUFA führt in der Regel (leider) kein Weg vorbei.

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8. Sept. 2020      8 min. Lesezeit

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Auch bei der Beantragung einer KFZ-Haftpflicht verzichtet kaum kein Anbieter auf die Abfrage der SCHUFA-Daten. Hier gibt es jedoch eine Besonderheit: um in Deutschland überhaupt ein Auto anmelden zu dürfen ist der Nachweis einer KFZ-Versicherung über die sogenannte EVB Nummer Pflicht.

Dadurch kommt es bei der KFZ-Haftpflicht zu einer besonderen Situation. Und zwar jene, dass die SCHUFA-Auskunft für den Vertragsabschluss an sich keine Rolle spielt.

Denn bei der Autoversicherung steht die Versicherungspflicht über dem Recht der Versicherer, einen Antragsteller zum Beispiel aufgrund einer negativen Bonität ablehnen zu können. Konkret heißt es dazu im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter unter §5, Absatz 2:

(2) Die im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den in § 1 genannten Personen nach den gesetzlichen Vorschriften Versicherung gegen Haftpflicht zu gewähren[…]”

Durch diesen sogenannten Kontrahierungszwang ist der Abschluss einer KFZ-Versicherung damit in Deutschland selbst bei negativer SCHUFA gesetzlich gewährleistet. Unter bestimmten Umständen darf ein Anbieter einen Antrag aber dennoch ablehnen - welche das sind erfahren Sie im nächsten Absatz.

Wann darf ein Versicherer einen Antrag für eine KFZ-Versicherung ablehnen?

Die Möglichkeit zum Abschluss einer neuen oder ein Wechsel der bestehenden KFZ-Versicherung ist in Deutschland also gesetzlich gewährleistet.

Doch es gibt Ausnahmefälle, in denen der Versicherungsanbieter einen Antrag dennoch ablehnen darf - ein schlechter SCHUFA-Score zählt nicht dazu - ebensowenig wie eine laufende Privatinsolvenz oder die Tatsache, dass Sie einen Offenbarungseid abgegeben haben. Dafür aber sehr wohl die folgenden beiden Gründe.

Es existieren sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherers

Nummer 1

Das oben bereits erwähnte Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) erlaubt es einem Versicherer einen Antrag auf eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzulehnen, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherers dem Abschluss des Vertrags entgegenstehen.

Soweit der rechtliche Hintergrund - doch was bedeutet das genau? Im Grunde nichts anderes als dass ein Versicherungsunternehmen vom Annahmezwang befreit wird, wenn:

  • Der Tätigkeitsbereich des Versicherers auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt ist oder
  • Der Versicherer laut AGB nur bestimmte Personenkreise oder Berufsgruppen versichert

Wenn der Anbieter Ihrer Wahl den Abschluss einer Autoversicherung also an einen bestimmten Wohnort knüpft oder zum Beispiel nur Beamte versichert darf er Ihren Antrag ablehnen, wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen.

Solche Einschränkungen betreffen jedoch nur den geringsten Teil der KFZ-Versicherer. Deswegen ist es Ihnen selbst bei einer Ablehnung Ihres Antrags aus einem der oben genannten Gründe dennoch möglich, die Versicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen.

Sie waren bereits beim Anbieter versichert und es kam in dieser Zeit zu Zahlungsschwierigkeiten oder anderen Problemen?

Nummer 2

Sie wollen Ihre Autoversicherung aus Kostengründen wechseln und haben in einem KFZ-Versicherungsvergleich ein günstiges Angebot gefunden? Und das auch noch bei einem Anbieter, bei dem Sie Ihr Fahrzeug in der Vergangenheit bereits versichert haben?

Das klingt doch schon mal gut. Doch falls es in dieser Zeit zu Zahlungsschwierigkeiten kam und Sie beispielsweise Ihre Beiträge zu spät oder gar nicht gezahlt haben ist der Anbieter berechtigt Ihren Antrag abzulehnen.

Konkret ist dies gemäß §5 Abs. 4 PflVG in den folgenden Szenarien der Fall:

  • der Versicherer hat den Vertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten
  • der Versicherer ist aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen einer nicht gezahlten Erstprämie vom Vertrag zurückgetreten
  • der Versicherer hat den Vertrag wegen zu spät gezahlter Versicherungsprämien oder nach Eintritt eines Schadenfalls gekündigt

Auch hier gilt jedoch: wenn Ihr Antrag aus einem der oben genannten Gründe abgelehnt wurde heißt das nicht, dass dies bei einem anderen Anbieter auch der Fall ist - gerade dann, wenn Sie noch nie bei dem Anbieter versichert waren.

KFZ-Haftpflicht trotz negativer SCHUFA: Das sind die Favoriten unserer Kunden

Sie sehen also, dass es auch bei einer negativen SCHUFA aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Kontrahierungszwangs im Grunde kein Problem ist eine KFZ-Versicherung abzuschließen.

Wenn Sie auf den gängigen Portalen verschiedene Autoversicherungen vergleichen werden Sie jedoch schnell feststellen, dass es - gerade mit SCHUFA-Eintrag - mitunter sehr große Unterschiede bei den Konditionen geben kann.

Daher stellen wir Ihnen zwei Versicherer vor von denen wir wissen, dass unsere Kunden in der Vergangenheit auch bei schlechter SCHUFA gute Erfahrungen gemacht haben.

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So gelingt der Versicherungswechsel trotz SCHUFA

Jedes Jahr entscheiden sich zahlreiche Autobesitzer in Deutschland, Ihre bestehende KFZ-Versicherung zu kündigen und beim Wechsel zu einem neuen Anbieter zu sparen. Wie Sie jetzt wissen ist eine negative SCHUFA oder auch eine Privatinsolvenz dabei kein grundsätzliches Hindernis. Bei manchen Anbietern müssen Sie jedoch mit gewissen Einschränkungen rechnen.

Denn Sie von einem Versicherer ein Angebot für eine Autoversicherung bei negativer SCHUFA erhalten werden Sie feststellen: oftmals sind entweder die Kosten höher oder der Leistungsumfang eingeschränkt - oder beides zugleich.

So unterstellen Versicherer Personen mit negativer SCHUFA zum Beispiel, dass sie häufiger in Unfälle verwickelt sind - zum Beispiel, weil sie ältere Autos fahren welche die Unfallgefahr erhöhen. Für einen Versicherer bedeutet das theoretisch also ein hohes Risiko.

Sie fahren einen Neuwagen und hatten noch nie einen Unfall? Für den Versicherer, der nur Ihre SCHUFA-Daten auswertet nicht relevant. Das ist ungerecht, muss in der Regel aber so akzeptiert werden. Genauso wie die folgenden Einschränkungen, die jedoch nicht nur Nachteile mit sich bringen.

Kein Angebot für Voll- oder Teilkasko

Aus den oben erwähnten Gründen - nämlich, dass Ihnen bei schlechter Bonität automatisch auch eine höhere Unfallgefahr unterstellt wird - wird Ihnen für Ihre Versicherung trotz negativer SCHUFA mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur die Basis-Haftpflichtversicherung ohne die Option auf Teil- oder Vollkasko zur Verfügung stehen.

Keine Option auf monatliche Zahlung des Versicherungsbeitrags

Wenn Sie mit einer niedrigen Bonität eine Versicherung für Ihr KFZ beantragen müssen Sie davon ausgehen, dass Ihnen der Anbieter nur die Option auf jährliche Zahlung der Versicherungsprämie anbieten wird, um das Risiko für mögliche Zahlungsausfälle zu minimieren. Die Option monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zu bezahlen fällt damit weg.

Das ist jedoch nicht zwingend schlecht: denn auf die jährliche Zahlungsweise bieten Versicherer in der Regel einen Rabatt auf die Versicherungsprämie an, der nicht selten 5-10% betragen kann. So wird aus einer eigentlich negativen Begebenheit etwas positives.

Nur gesetzlich festlegte Mindestbeträge beim Leistungsumfang

Klar: eine Versicherung soll Sie im Schadensfall vor hohen Kosten schützen - dafür zahlen Sie ja auch regelmäßig Ihre Beiträge.

Welche Kosten bei einem Unfall oder anderen Versicherungsfällen entstehen können kann man sich oftmals nur schwer vorstellen. Der Gesetzgeber hat daher jeweils eine Mindestdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden festgelegt, die eine Police in jedem Fall abdecken muss.

Die genaue Höhe der Mindestdeckung setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: 1,22 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Klingt nach sehr viel Geld - Experten bewerten diese Beträge jedoch als sehr niedrig und empfehlen daher, beim Abschluss einer Autoversicherung deutlich höhere Deckungssummen zu wählen.

Wenn Sie die Versicherung jedoch trotz SCHUFA beantragen kann es sein, dass Ihnen genau das vom Versicherer verweigert wird. In diesem Fall hilft nur, die in den meisten Fällen ausreichenden Deckungssummen zu akzeptieren oder sich nach einem anderen Anbieter umzuschauen, der hohe Deckungssummen auch bei schlechter Bonität anbietet.

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09.11.2020